Offenlegungen

Offenlegung gemäß CRR

Gemäß Artikel 13 CRR veröffentlichen Institute die nach Teil 8 erforderlichen Angaben.

Vollständige Bedingungen der Kapitalinstrumente


Nachstehend werden die vollständigen Bedingungen im Zusammenhang mit allen Instrumenten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (RLB OÖ AG) gemäß Artikel 437 CRR veröffentlicht. 

Offenlegung gemäß § 65a BWG

Gemäß § 65a Bankwesengesetz haben Kreditinstitute folgende Informationen betreffend Corporate Governance und Vergütung zu veröffentlichen:

Bestätigungserklärung 2025 nach § 2 Abs. 1 Ziffer 18b AnIV

Wir bestätigen hiermit, dass wir die in Österreich geltenden Vorschriften gemäß BWG und die in der EU geltenden Vorschriften gemäß CRR (EU­Verordnung Nr. 575/2013) über das Eigenkapital und die Liquidität einhalten: