Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG: Unterzeichnerin des UN Global Compact
Der UNGC (United Nations Global Compact) ist ein globaler Pakt der Vereinten Nationen mit Unternehmen mit dem Ziel, die weltweite Wirtschaft im Sinne der Nachhaltigkeit zu gestalten und den Dialog zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zu stärken. Initiiert wurde der UNGC Anfang 1999 vom damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan. Als teilnehmendes Unternehmen bekennt sich die Geschäftsleitung gegenüber dem jeweiligen UN-Generalsekretär zu den 10 Prinzipien des UNGC. Diese umfassen die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung und fließen in die strategische Ausrichtung und das operative Handeln der unterzeichnenden Unternehmen ein.
Die Raiffeisenlandesbank OÖ bekennt sich zum United Nations Global Compact. Der Gesamtvorstand der Raiffeisenlandesbank OÖ hat dazu am 24. Jänner 2018 den „Letter of Commitment“ unterfertigt und an den damaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres übermittelt. Am 7. Februar 2018 ist die Raiffeisenlandesbank OÖ offiziell als Unterzeichnerin anerkannt worden.
Die Unterzeichner veröffentlichen unter anderem jährlich einen Fortschrittsbericht nach den Vorgaben des UNGC. Dieser Bericht wird jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr erstellt und auf der Webseite des UNGC veröffentlicht. Er ist dort einsehbar.
Die 10 universellen Prinzipien des United Nations Global Compact
Unternehmerische Nachhaltigkeit beginnt mit dem Wertesystem eines Unternehmens und einem prinzipienbasierten Geschäftsansatz. Dies bedeutet, so zu handeln, dass mindestens grundlegende Verpflichtungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung erfüllt werden. Verantwortungsbewusste Unternehmen setzen überall dort, wo sie präsent sind, dieselben Werte und Prinzipien um und wissen, dass gute Praktiken in einem Bereich nicht den Schaden in einem anderen ausgleichen. Indem Unternehmen die zehn Prinzipien des UN Global Compact in Strategien, Richtlinien und Verfahren integrieren und eine Kultur der Integrität etablieren, erfüllen sie nicht nur ihre grundlegende Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt, sondern schaffen auch die Voraussetzungen für langfristigen Erfolg.
Die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen leiten sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte , der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit , der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ab.
Menschenrechte
Prinzip 1
Unternehmen sollen den Schutz der international verkündeten Menschenrechte unterstützen und achten; und
Prinzip 2
sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeit
Prinzip 3
Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren;
Prinzip 4
die Abschaffung aller Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit;
Prinzip 5
die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit; und
Prinzip 6
die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Umwelt
Prinzip 7
Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorbeugenden Ansatz unterstützen;
Prinzip 8
Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu fördern; und
Prinzip 9
die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung
Prinzip 10
Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Quelle: UN Global Compact 04 2025